Domfreiheit

St.-Paulus-Dom in Münster mit Domplatz
Domplatz und Prinzipalmarkt von Münster im Modell

Die Dom(s)freiheit oder auch Domimmunität (englisch cathedral close) war im Mittelalter der unmittelbare Grund rund um die Bischofsresidenz eines römisch-katholischen Bischofs und umfasste neben dieser sowie der Kathedrale (dem Dom) auch die klosterähnliche Klausur des Domkapitels, dem der Domdechant vorstand und die Domherren angehörten, welche in späterer Zeit auch separate Domherrenkurien bewohnten. Dieser Bezirk eigenen Rechts erstreckte sich zumeist nur wenige hundert Meter außerhalb der Gebäudegrenzen des Dombereichs und war in der Regel mit einer Ummauerung eingefasst (Domburg). Sie gehörte zum weltlichen Herrschaftsbereich des Bischofs, auch Hochstift genannt, umfasste aber nicht nur kirchliches Eigentum an Grund und Gebäuden.


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